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8. März 2024
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Definition ordentliches/außerordentliches Mitglied

Hier können Sie nachlesen, inwiefern sich ordentliche von außerordentlichen Mitgliedern unterscheiden:

Ordentliche Mitglieder:

  1. Präventivfachkräfte im Sinne der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzgebung. Dabei ist es unerheblich, ob diese Personen ihre Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (betriebseigene Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner/Innen), als externe Sicherheitsfachkräfte bzw. Arbeitsmediziner/Innen, als Einzelpersonen oder im Rahmen eines sicherheitstechnischen oder arbeitsmedizinischen Zentrums oder in einem Präventionszentrum der Unfallversicherungsträger ausüben bzw. ausgeübt haben
  2. „Sonstige Fachleute“ im Sinne der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzgebung
  3. Sicherheitsvertrauenspersonen
  4. Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte
  5. KoordinatorInnen nach dem BauKG
  6. PräventionsexpertInnen und Beauftragte im Sinne der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzgebung
  7. ArbeitsinspektorInnen
  8. Fachkundige Organe der Unfallversicherungsträger

 

Außerordentliche Mitglieder:

Außerordentliche Mitglieder sind solche, auf die die Bestimmungen für ordentliche Mitglieder nicht angewendet werden können, die jedoch die Vereinsarbeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern und unterstützen.