Krank vom Job, zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten
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Arbeit darf nicht krank machen! Dieses Ziel hat die Arbeiterkammer Oberösterreich stets vor Augen und wird nicht müde, gesunde Arbeitsbedingungen einzufordern.
In vielen Betrieben sind Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen allerdings nach wie vor an der Tagesordnung. Wenn betriebliche Vorsorge versagt, müssen die Betroffenen zumindest eine ausreichende soziale Absicherung haben.
Wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt, ist soziale Absicherung weitgehend gegeben. Allerdings: Das Berufskrankheitenrecht ist in die Jahre gekommen. Die Belastungen der modernen Arbeitswelt und deren Folgeerkrankungen
ändern sich. Typische arbeitsbedingte Leiden, etwas Muskel-Skelett- Erkrankungen, oder psychische Krankheiten werden jedoch nicht als Berufskrankheiten anerkannt.
Den Arbeitnehmern/-innen bleibt der Zugang zur sozialen Absicherung versperrt.
Wenn Arbeit krank macht, dürfen Menschen nicht im Stich gelassen werden.
Daher möchten wir bei der Fachtagung, die wir gemeinsam mit der Arbeitnehmerkammer Bremen durchführen, darüber diskutieren, wie das Berufskrankheitenrecht einem Update unterzogen werden kann. Wertvolle Inputs erhalten wir dabei auch von namhaften Wissenschaftlern aus Deutschland und Belgien.
Wir hoffen, dass Sie Zeit finden, an dieser interessanten Veranstaltung teilzunehmen
Wir bitten Sie – falls nicht bereits geschehen – um Anmeldung bis 15. November 2016
E-Mail: arbeitsbedingungen@akooe.at
Telefon: +43 (0)50 6906-2317