Lehrgang: Zertifizierter Objektsicherheits-Prüfer für Nicht-Wohngebäude
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EigentümerInnen von Nicht-Wohngebäuden (z.B.: Industrie-, Betriebs-, Büro-, Veranstaltungs-, Kulturgebäude, Schulen) tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und haben aus diesem Grund Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Objektsicherheitsprüfungen im Nicht-Wohnbau sind ein essentieller Bestandteil zur Wahrung der Sorgfaltspflicht des/der EigentümerIn. Durch die ÖNORM B 1301, welche mit 15.12.2015 erstmalig erschienen ist, wurde eine Referenz im Sinne des Standes der Technik für Gebäudesicherheitsprüfungen geschaffen, welche regelmäßige Prüfroutinen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen fordert. Diese Prüfungen müssen einerseits anhand der Gegebenheiten vor Ort sowie unter Berücksichtigung der Bewilligungssituation geplant und organisiert und andererseits durch fachkundige Personen durchgeführt werden. Letztere sind insbesondere aufgrund der interdisziplinären Vielfalt (Bautechnik – Elektrotechnik – Hygiene – Brandschutz – u. v. m.) gefordert.
Näheres hier: http://www.ars.at/suche/detailseite/article/lehrgang-on-b-1301-zert-objektsicherheits-pruefer/