Brandschutz & Sicherheit in Gebäuden
![]() |
|
Änderungen der TRVB A150 & Handhabung der Vorschriften zu nachträglichen DG-Ausbauten!
Aufgrund der Evaluierung der OIB-Richtlinien gibt es seit März 2015 eine überarbeitete Ausgabe aller OIB-Richtlinien. In der OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ wird für Gebäude mit einem Fluchtniveau (Höhendifferenz zwischen der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen oberirdischen Geschoßes und der an das Gebäude angrenzenden Geländeoberfläche nach Fertigstellung im Mittel) von mehr als 22 m auf die OIB-Richtlinie 2.3 „Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m“ verwiesen.
In diesem Seminar wird die OIB-Richtlinie 2.3 einschließlich der Bestimmungen über Feuerwehraufzüge und brandschutztechnische Einrichtungen (Brandmeldeanlage, Löschanlage, Druckbelüftungsanlage) näher erläutert.
Insbesondere wird aus Sicht der Wiener Behörde auf die Vorgangsweise bzw. Anwendung bei Umbauten & nachträglichen Dachgeschoßaus- bzw. -zubauten eingegangen.
Näheres finden Sie hier:http://www.ars.at/fileadmin/ftp/PDFs-homepage/BoB/Brandschutz___Sicherheit_in_Gebaeuden_121016.pdf
Sie erhalten 2 VÖSI-Punkte für den Weiterbildungsnachweis