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8. März 2024
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Informationen zur Weiterbildung und den VÖSI-Punkten

Der Gesetzgeber verpflichtet die Arbeitgeber im § 83 ASchG, den betriebseigenen Präventivfachkräften Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse zu erweitern. Sicherheitsfachkräfte können gemäß § 77 bis 15 % der für sie festgelegten jährlichen Präventionszeit für Weiterbildung verwenden. Der VÖSI vertritt die Ansicht, dass eine gute Weiterbildung der Schlüssel zu einer erfolgreichen Arbeit für Sicherheitsfachkräfte ist. In einer Zeit, wo der technische Fortschritt sich rasant weiterentwickelt, wo jährlich dutzende Gesetze und Verordnungen, die für unsere Arbeit von Bedeutung sind, neu in Kraft treten oder geändert werden, ist der Erwerb aktueller Fachkenntnisse unbedingt erforderlich.

Der VÖSI versucht durch Informationen auf seiner Homepage auf Veränderungen und Neuerungen aufmerksam zu machen und in den Fachgesprächsrunden wichtige Themen  anzusprechen, kann aber damit die Teilnahme an Seminaren und anderen Fachveranstaltungen nicht ersetzen. In Kooperation mit diversen Veranstaltern bemühen wir uns daher, einen kostengünstigen Besuch von Fachveranstaltungen für unsere Mitglieder zu ermöglichen.

Bei allen mit     gekennzeichneten Veranstaltungen erhalten Mitglieder spezielle Konditionen!
Bei Veranstaltungen, die für den VÖSI-Weiterbildungsnachweis approbiert sind, wird die Anzahl der erworbenen VÖSI-Punkte angegeben.

 

Bewertung durch VÖSI-Punkte


Es werden nur Veranstaltungen gewertet, die nachweislich zur Weiterbildung von SFK geeignet sind.
Über die Anerkennung einer Veranstaltung entscheidet der Vorstand.


Präsenz-Veranstaltungen:

  • 1 - Punkt:     Jeder halbe Tag Fortbildung (mindestens 120 Minuten Lehrinhalt/Wissensvermittlung)
  • 2 - Punkte:   Ein Tag Fortbildung (mindestens 240 Minuten Lehrinhalt/Wissensvermittlung)
  • mehrtägige Veranstaltungen werden nur zur Hälfte gerechnet, jedoch mindestens 2 - Punkte
    (über Entscheidung des Vorstandes sind Ausnahmen bei Nachweis der Anwesenheit möglich)
     
  • 1 - Punkt:     Besuch einer Fachmesse oder Fachausstellung außerhalb von Fortbildungsveranstaltungen,
                                jedoch nur ein Besuch je Kalenderjahr wird gewertet.


Online-Veranstaltungen: 

  • 1 - Punkt:      2 - 3 UE  á 45 Minuten Fortbildung
  • 2 - Punkte:    ab 4 UE  á 45 Minuten Fortbildung


Als Nachweis zur Vergabe der VÖSI-Punkte ersuchen wir um Angaben zur Weiterbildung, insbesondere zu

  • Veranstalter
  • Programm / Inhalt
  • Zeitangaben
  • Referenten
  • Teilnahmenachweis / Besuchsbestätigung 

 

Veröffentlichung des Weiterbildungsnachweises auf der VÖSI-Webseite

Als Verbandsmitglied können Sie den VÖSI-Weiterbildungsnachweis erwerben. Damit zeigen Sie, dass Sie Ihr Fachwissen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand halten, was einen wichtigen Vorteil bei einer Stellensuche, der Kundengewinnung oder für ein Qualitätsmanagement bedeutet.

Sicherheitsfachkräfte, die mind. 6  VÖSI-Weiterbildungspunkte innerhalb eines Kalenderjahres gesammelt haben, erhalten ein „Weiterbildungszertifikat“ für das betreffende Jahr.
Mitglieder können auf Wunsch Ihre Daten für eine Experten-Auflistung selbst freischalten und werden, bei entsprechender Suche, auf der VÖSI-Webseite angezeigt.
Mitglieder, die ein "Weiterbildungszertifikat" erhalten haben, haben die Möglichkeit, im folgenden Jahr bevorzugt in der Expertensuche gelistet zu werden.

 

Haben Sie Fragen zur Weiterbildung oder zu den VÖSI-Punkten? Dann kontaktieren Sie uns einfach!