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8. März 2024
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Weg zur Selbständigkeit

Folgende nachstehende administrative Schritte sind für die Ausübung als Selbständiger in Österreich erforderlich - siehe Neugründung.

1. Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist bei der für Ihren Gewerbestandort zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorzunehmen. Sie können das Gewerbe auch bei der Wirtschaftskammer anmelden.

Dieser Anmeldung sind neben den Personaldokumenten (Nachweis der Staatsbürgerschaft, Geburtsurkunde, Meldezettel) ein möglichst aktueller Auszug aus dem Strafregister sowie die Zeugnisse und Bestätigungen über Ihren Bildungsgang (Bestätigung über den Abschluss ihrer Ausbildung) sowie Ihre maßgebliche Berufstätigkeit beizufügen.

Bei der Anmeldung erhalten Sie auch genauere Informationen über die weiteren Schritte.

2. Sozialversicherung

Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Diese ist auch dann notwendig, wenn Sie als Dienstnehmer z.B. bei einer Gebietskrankenkasse versichert sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO).

3. Finanzamt

Innerhalb eines Monates nach Aufnahme der Tätigkeit muss die Meldung beim örtlich zuständigen Finanzamt erfolgen. Geben Sie in einer formlosen Mitteilung bekannt, dass Sie einen Betrieb eröffnen und um Zuteilung einer Steuernummer ersuchen.

Das Finanzamt sendet Ihnen nach der Anzeige einen Fragebogen zu. Nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens und Überprüfung der Identität teilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer und ein Team zu.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Gründerservice - Beratung und Kontakt.